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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Liefer- u. Geschäftsbedingungen der Firma RS Bau und Landtechnik GbR für Verträge mit Unternehmern

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil für alleWarenlieferungs- oder Kaufverträge zwischen
der Firma FS Bau und Landtechnik GbR 
Kurzgasse 7
91757 Treuchtlingen/Auernheim
Telefon:
Telefax: 09142/8079623
info@profitechnik24.de 

im folgenden "RS" genannt,

und

Unternehmer

- im folgenden "Besteller" oder "Kunde" genannt.

2. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt "RS" nur an, wenn "RS" diesem ausdrücklich im Einzelfall zugestimmt hat.

4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte von "RS" mit dem Besteller, es sei denn, dass "RS" anzeigt, dass hierfür neue oder andere Bestimmungen gelten sollen.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Sämtliche Angebote von "RS" sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware unter Geltung der vorstehenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen von "RS" erwerben zu wollen. "RS" ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von "RS" zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes von "RS" mit einem Zulieferer.

4. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird - soweit sie bereits erfolgt sein sollte - unverzüglich dem Kunden zurückerstattet.

 

§ 3 Lieferung/ Lieferfristen

1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Alle Liefertermine und/oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass eine Frist oder ein Termin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und vereinbart wird.

2. "RS" bemüht sich, postversandfähige Ware innerhalb von 2-3 Werktagen nach Bestellung zu liefern.

3. Ist kein bestimmter Liefertermin oder keine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so gilt für "RS" als angemessene Frist zur Leistung/Lieferung der Ware 30 Werktage.

 

§ 4 Preise/ Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise von "RS" �ab Firmensitz von "RS". Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von "RS"  eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten des Versands werden dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, soweit der Besteller zusätzliche Dienstleistungen vor Ort wünscht.

2. Für alle Preis- und Rabattangaben von "RS" im Internet, Prospekten oder sonstigen Werbeträgern bleibt Irrtum vorbehalten. Alle Angebote von "RS" sind freibleibend. Alle Vereinbarungen sollen grundsätzlich schriftlich angegeben werden.

3. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union werden die Preise um die darin enthaltene deutsche Umsatzsteuer gekürzt; landestypische Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll ist durch den Kunden zu zahlen.

4. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung.

5. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis mit Erhalt der Ware sofort fällig und zahlbar. Der Kaufpreis ist per Nachnahme oder bar an den jeweiligen Auslieferer zu zahlen. Die von "RS" mit der Auslieferung beauftragten Personen sind generell zum Inkasso berechtigt

6. Ist statt Nachnahme/Barinkasso die Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf das in der Rechnung angegebene Girokonto von "RS" zu überweisen.

7. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren

Verzugsschadens bleibt "RS" vorbehalten.

8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von "RS" anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Gefahrübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 6 Gewährleistung

1. Für Mängel der Ware leistet "RS" zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Der Besteller ist verpflichtet, "RS" offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller hat vor Entdeckung oder Erkennbarkeit des Mangels die Ware ganz oder teilweise im normalen Geschäftsverkehr verkauft oder der normalen Verwendung entsprechend verbraucht oder verändert. Zur Fristwahrung der Mangelanzeige genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft unbeschadet der Ausnahmeregelung in �� 478 II, 476 BGB die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden wenn ihm dieses zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn "RS" die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bleiben hierbei unberührt.

6. Für Mängel der gelieferten Ware leistet "RS" für die Dauer von 1 Jahr ab Ablieferung

Gewähr. Bei gebrauchten Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Für den Kunden gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist "RS" lediglich zur Lieferung

einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung letztendlich der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

9. Gewährt im Einzelfall "RS" für bestimmte Produkte zusätzlich oder neben der normalen Gewährleistung eine Garantie, gelten im Garantiefall die besonderen GARANTIEBEDINGUNGEN von "RS", auf die verwiesen wird. "RS" ist in diesem Fall berechtigt, den Garantiefall entweder über den Hersteller oder den Kundenservice vor Ort abzuwickeln.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von "RS" auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von "RS" ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei "RS" zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit "RS" Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von "RS" zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von "RS".

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und

Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Ware ausschließlich nur unter Beachtung der ihm überlassenen Bedienungsanleitung zu benutzen und einzusetzen.

3. Der Kunde ist bis zur Bezahlung der Ware verpflichtet, "RS" einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat er "RS" einen Besitzerwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

4. "RS" ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages zur Sicherung aller Forderungen von "RS" an "RS" ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. "RS" nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. "RS" behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Abtretung wird hinfällig, soweit der Besteller alle Forderungen von "RS" ausgeglichen hat.

6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für "RS". Erfolgt eine Verarbeitung mit "RS" nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt "RS" an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von "RS" gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, "RS" nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

 

§ 9 Erfüllungsort/ Gerichtsstand/

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz von "RS", soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

2. Auf die jeweiligen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland hat.

3. Vertreten wird die RS Bau und Landtechnik durch den Geschäftsführer Simon Röthel

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmung teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt - soweit rechtlich zulässig - diejenige wirksame Bestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis von der Unwirksamkeit der Bestimmung gehabt hätten.

 

11. Bankeinzug (Abbuchung)

Wenn im Warenkorb die Bezahlform "Abbuchung" gewählt wird, ist die Fa. "RS" ermächtigt den Rechnungsbetrag einmalig vom Konto des Käufers abzubuchen.

Die Bankdaten werden nicht gespeichert.

 

Rückgabe von Waren und Erstattung

 RS Bau und Landtechnik ist  gewerblich tätiger Verkäufer,  Sie widerrufen  den Kaufvertrag innerhalb der 14-tägigen Frist, erstattet der Verkäufer den Kaufbetrag sowie die Versand- und Rücksendekosten wie folgt:

1.        Ist ein Artikel falsch geliefert, oder entspricht er nicht den Angaben auf  der Web-Seite

Wird der Betrag des Artikels mit anteiligen Versandkosten Erstattet

  1. Wenn Sie einen Artikel zurückschicken, der ursprünglich in einer Sendung mit mehreren Artikeln an Sie geschickt wurde, erstattet der Verkäufer die Versandkosten anteilig.
  2. Wenn Sie eine ganze Bestellung zurückschicken, erstattet der Verkäufer die Versandkosten komplett.
  3. Bei Rücksendungen aus dem Ausland ist der Verkäufer verpflichtet, nur Standardversandkosten zu erstatten.
  4. Wenn der Kaufbetrag 50 EUR übersteigt, übernimmt grundsätzlich der Verkäufer die Rücksendekosten. Ansonsten hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen, es sei denn, dass die bestellte Ware nicht der gelieferten entspricht.
  5. Sollte eine Abholung der Rücksendung bei Ihnen erforderlich sein, kann Ihnen der Verkäufer die Kosten der Abholung in Rechnung stellen.
  6. Falls Sie ein personalisiertes, vorfrankiertes Rücksendeetikett nutzen, kann der Verkäufer die Rücksendekosten von Ihrer Erstattung abziehen.
  7. Kosten für Geschenkverpackungen und sonstige Leistungen werden nicht erstattet, außer die Rücksendung ist auf einen Fehler des Verkäufers zurückzuführen.
  8. Nicht Erstattet werden Benutzte oder geöffnete Artikel wie z.B (geöffnete Farbdosen oder eine gefüllte Batterie usw.) außer es besteht  ein Gewährleistungsanspruch.



 

 

 

 

Stand Januar 2011